Förderprogramm für kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Stukturwandelregionen

Wirtschaft 3

Das Bundesumweltministerium hatte 2020 die Förderrichtlinie für kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) veröffentlicht. Antragsberechtigt waren Landkreise, Städte und Gemeinden sowie weitere Akteure in den aktiven Braunkohlerevieren (Lausitzer, Mitteldeutsches und Rheinisches Revier) mit Projektideen, die durch investive oder konzeptionelle Maßnahmen zu einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung in diesen vom Kohleausstieg besonders betroffenen Regionen beitragen. Das Förderprogramm wird von der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH (ZUG) als Projektträgerin betreut.

Nunmehr hat die ZUG mitgeteilt, dass am 15. Februar 2022 die nächste Förderrunde im Rahmen des Programms KoMoNa beginnt. Landkreise, Städte und Gemeinden sowie andere Akteure aus der Strukturwandelregion können sich wiederum um eine Förderung bewerben. Förderfähig sind verschiedene investive Maßnahmen, z. B. Projekte zur Renaturierung oder zum nachhaltigen Tourismus. Zudem können konzeptionelle Ansätze wie kommunales Nachhaltigkeitsmanagement und Bildungsprojekte gefördert werden.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig ausgestaltet. Zunächst sind zwischen dem     15. Februar und dem 15. Mai 2022 Projektskizzen elektronisch bei der ZUG einzureichen. Bewerbungen mit besonders vielversprechenden Projektansätzen werden ausgewählt und in einem zweiten Schritt im Herbst 2022 zur Antragstellung aufgefordert. Der Start der geförderten Projekte ist ab dem zweiten Quartal 2023 geplant. Weitere Informationen zum Programm KoMoNa und zum Antragsverfahren können unter

https://www.z-u-g.org/komona

abgerufen werden.

11.01.2022